Impressum

Christiane Schröder

Hebamme und Heilpraktikerin
Grüner Weg 28 | 48329 Havixbeck
Fon: 0 25 07 - 47 51
Mail: info@hebamme-havixbeck.de

Die Erlaubnis zur Heilpraktikerin wurde mir 1995 durch das Gesundheitsamt in Hamm erteit.  |  Freie Heilpraktiker e.V. Mitglied.

1982 Hebammen-Examen in der LFK Wuppertal. Mitglied beim Bund Deutscher Hebammen.

Ich bin staatlich geprüfte Hebamme (Bundesrepublik Deutschland). 
Meine Berufserlaubnis wurde von der zuständigen Behörde, dem Regierungs-
präsidium Düsseldorf erteilt.

Der Beruf der Hebamme ist durch das Hebammen-Gesetz (HebG vom 4. Juni 1985) und durch die Berufsordnung des Landes Nordrhein Westfalen geregelt (Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW). Nähere Informationen zum Hebammengesetz, Prüfungsordnung, Gebührenordnung und Landesrecht finden Sie:
www.hebammengesetz.de

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Datenschutzerklärung 


Diese Datenschutzerklärung gilt für meine Tätigkeit als Hebamme sowie als Heilpraktikerin*, (*im Folgenden Hebamme genannt). Art und Zweck der verarbeiteten Daten. Im Rahmen der Hebammen-/Heilpraktikertätigkeit werden personenbezogene Daten der Frau wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Personen und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwenidgen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO. 

Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Frau einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: 
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Frau hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Frau nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. 
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle. 
Bei Privatversicherten oder selbstzahlenden Frauen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Frau, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Frau über eine externe Abrechnungsstelle. 
Sofern Probeentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor. 

Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. 
Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. 
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. 
Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren. 

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). 

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde: 
Landesbeauftragte f&uumkl;r Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen 
Kavalleriestraße 2-4 
40213 Düsseldorf 
Telefon: 0211/384 24-0 
Telefax: 0211/384 24-10 
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de 
Website: http://www.ldi.nrw.de

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.